In Nordrhein-Westfalen fiel heute im Landtag die Entscheidung über das viele Monate lang umstrittene neue Polizeigesetz: Gemeinsam mit der schwarz-gelben Landesregierung stimmte auch die SPD dem Polizeigesetz zu. In der parlamentarischen Debatte vor der Abstimmung zeigten sich die Regierungsfraktionen erfreut über das Votum der SPD, die dem „Sicherheitspaket 1“ ihre oppositionellen Stimmen gab. Die CDU betonte, man habe nun ein Wahlversprechen eingelöst.
Eine farbliche Übersicht der aktuellen Änderungen vor der Abstimmung ist auf der Protestseite gegen das NRW-Polizeigesetz zu finden, das die 40.000 Polizeibeamten künftig binden wird. Auf einer Informationsseite zum neuen Polizeigesetz stellt außerdem die Landesregierung ihr „Sicherheitspaket 1“ vor. Darin findet sich auch ein Abschnitt zur Einführung des umstrittenen Staatstrojaners. Im Rahmen des neuen Gesetzes soll der Polizei in NRW erstmals die sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“) erlaubt werden, bei der ein informationstechnisches Gerät gehackt werden darf, um darauf laufende Kommunikation abzuhören.
Die Landesregierung zitiert auf der Informationsseite Herbert Reul (CDU), den nordrhein-westfälischen Innenminister. Er stellt darin die vorherige gesetzliche Regelung so dar, als sei sie unrettbar veraltet gewesen:
Wenn Terroristen ihre Anschläge per WhatsApp planen, können wir uns kein Polizeigesetz aus dem Wählscheiben-Zeitalter leisten.
Fast wortgleich äußert sich dazu auch Gregor Golland (CDU) in der heutigen parlamentarischen Debatte: Man könne nicht „im Wählscheiben-Zeitalter stehenbleiben“.
Ob Terroristen überhaupt Anschläge per Whatsapp planen, dazu liegen allerdings der Landesregierung keine Zahlen oder Fakten vor, die sie hätte als Beleg vorbringen können. Auch wieviele Fälle unter den 18 Millionen Einwohnern von Nordrhein-Westfalen vorkommen, in denen ein Staatstrojaner zum Einsatz kommen solle, blieb unklar. Stattdessen liefert die Landesregierung auf der Informationsseite folgende an eine Falschaussage grenzende Information zum Staatstrojaner: „In vielen anderen Bundesländern ist das schon lange Standard.“ Das entspricht nur dann der Wahrheit, wenn man „schon lange“ als einen Zeitraum von nur wenigen Monaten interpretiert. Denn in den meisten Bundesländern, die sich für die Erlaubnis eines Staatstrojanereinsatzes entschieden haben, ergingen die neuen Regelungen erst in der aktuellen Legislaturperiode oder befinden sich wie in Niedersachsen noch in der Diskussion.

Reul bezeichnete das neue Polizeigesetz („Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen“) heute in seiner Rede im Landtag als „Anti-Terror-Paket“. Man dürfe das zwar gar nicht so sagen, aber damit „hätte der eine oder andere Anschlag verhindert werden können“. Gleich in seinem ersten Satz nahm Reul direkten Bezug zu den gestrigen, noch weitgehend ungeklärten Vorkommnissen mit Schusswaffeneinsatz in Straßburg. Lange hielt sich der Innenminister aber nicht bei schweren Straftaten auf: Gleich im nächsten Satz bezog er auch Stalker, Pädophile und Hooligans ein, gegen die das neue Gesetz ebenfalls gerichtet sei. Auch erwähnt Reul in seiner Rede kurz den Staatstrojaner, nennt jedoch keine Gründe für die Neuregelung.
Parlamentarische Debatte
In der heutigen letzten Aussprache im NRW-Landtag wurden nochmals Argumente für und wider die Neuregelungen im Polizeigesetz ausgetauscht. Die Koalitionsvertreter betonten dabei unisono, die Ergebnisse der beiden Expertenanhörungen ausreichend berücksichtigt zu haben. Außerdem hätte der Innenausschuss in immerhin fünf Sitzungen über mehrere Monate hinweg beraten.
In der parlamentarischen Debatte taten sich allerdings die Grünen mit besonders harscher Kritik gegen das Gesetz hervor: Das seien doch „alles Legenden“, sagte die Grüne Monika Düker, aber wenig Fakten. Dass man mit „weniger Freiheit, mehr Sicherheit“ herstelle, „sei ein Märchen“. Das neue Gesetz würde in Wahrheit nur wenig konkreten Sicherheitsgewinn bringen.

Düker bewertete die Bemühungen der Regierungsfraktionen als bloße „Showpolitik“ und erklärte, sie hätte mehr Rückgrat bei der FDP erwartet. Es gehe schließlich um heftige Eingriffe in Grundrechte. Sie erinnerte an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dessen Prüfung beim neuen Polizeigesetz nicht mit ausreichender Sorgfalt erfolgt sei. Düker kündigte indirekt schon eine Verfassungsbeschwerde der Grünen an, das wolle man prüfen.
Bodo Löttgen von der NRW-CDU hielt dem entgegen, dass die Bevölkerung Angst vor Terror und Organisierter Kriminalität hätte, die Grünen jedoch die Angst vor der Polizei schüren wollten. Alle neuen Regelungen stünden außerdem unter Richtervorbehalt. Löttgen räumte zwar Freiheitseinschränkungen ein, aber anders als die Grünen dies meinten: „Ja, weniger Freiheit, aber für Kriminelle!“, war sein Slogan.
Für die FDP meldete sich Christof Rasche mit ähnlichen Argumenten zu Wort. Seine kurze Rede wurde von fast rasendem Applaus aus der Regierungskoalition begleitet, als er an die Grünen gerichtet ins Parlament rief: „Sie schützen die Steinewerfer, wir schützen diejenigen, die mit Steinen beworfen werden.“ Argumentativ war damit ein Tiefpunkt der Debatte erreicht. Sein Parteikollege Marc Lürbke fügte mit Bezug zum Hambacher Forst noch hinzu, es gehe nur „um grüne Klientelpolitik“, nämlich „für linke Chaoten und aggressive Klimaaktivisten“.
Distanz zu Bayern zeigen

Hartmut Ganzke von der oppositionellen SPD schlug etwas andere Töne an. Er freute sich zunächst, dass Innenminister Reul noch im Landtag anwesend war, da seine Ministerkollegen schon gegangen seien. Das widerspräche der angeblichen Wichtigkeit des Gesetzes.
Die SPD hätte es sich mit den Diskussionen nicht leicht gemacht, betonte er. Aber „das Ergebnis zählt“, sagte Ganzke, es läge nun „kein Unrechtsgesetz“ mehr vor. Man sei auch „weit von Bayern entfernt“, argumentierte er mit Blick auf das bayerische Polizeigesetz. Die nordrhein-westfälische SPD hatte zunächst die Ablehnung des neuen Polizeigesetzes auf einem Landesparteitag beschlossen. Dem neuen Polizeigesetz mit einigen Änderungen wolle die SPD-Fraktion nun aber zustimmen.
Auch zum Staatstrojaner verlor Ganzke ein paar Worte: Ob und wann man „überhaupt mal eine Quellen-TKÜ anordnen könne“ sei wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 doch gar nicht klar. Ganzke scheint also das neue Gesetz nicht unbedingt als Maßgabe zum Einsatz des Staatstrojaners zu sehen. Er betonte aber, der Trojaner diene nur der Terrorabwehr, außerdem entscheide ein Richter über den Einsatz.
Für die FDP versuchte sich auch Marc Lürbke von den bayerischen Regelungen im Polizeigesetz zu distanzieren: Das Gesetz zeige einen „wehrhaften Rechtsstaat“, man müsse aber „nur mal nach Bayern schauen“, dann könne man die Unterschiede erkennen. Der lange Weg zu dem neuen Gesetz habe sich für die FDP aber gelohnt, denn das Ergebnis sei „mit Augenmaß und in Einklang mit der Verfassung“.
Dem hielt Verena Schäffer von den Grünen entgegen, dass sie die „Selbstbeweihräucherung“ der Regierungsfraktionen, die sich nun für ihre Nachbesserungen loben, nicht mehr hören könne. Fakt sei, dass mit dem ersten Entwurf „ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz vorgelegt“ worden sei, deswegen seien Änderungen auf jeden Fall notwendig gewesen. Schäffer warf Rednern der Regierungsfraktionen vor, inhaltlich „kein einziges Wort zum Gesetz“ in der parlamentarischen Aussprache vorgebracht zu haben, sondern nur zur Debatte darüber. Es sei ein „grottenschlechtes Gesetz“ gewesen, was viele Änderungen benötigt hätte.

Sie empfahl CDU und FDP einen Blick in die Kriminalstatistik. Denn in NRW sinken die Zahlen bei Verbrechen „seit Jahren“, es würden nur „Ängste in der Bevölkerung geschürt“. Sie empfehle aber, besser aufgrund von Fakten zu entscheiden. Das neue Gesetz schaffe „objektiv nicht mehr Sicherheit“, es „gaukelt Sicherheit nur vor, die nicht eingelöst wird“, sagte Schäffer. Innenminister Reul missachte zudem das Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei, indem er es „aufweicht“.
Inhaltlich bringt Schäffer außerdem die Kritik vor, dass rechtliche Begriffe im Gesetz zu vage blieben und nicht ausreichend definiert seien. Zudem blieben auch nach den Änderungen „tiefe Eingriffe in Grundrechte“ bestehen. Und der „Staat wird sich selbst zum Hacker machen“, kritisierte Schäffer die Einführung der Erlaubnis für Staatstrojaner. Das alles werde man rechtlich prüfen lassen.
„Weder Extremisten noch Aktivisten sollen uns mehr auf der Nase rumtanzen“
Dazu werden die Grünen nun Gelegenheit haben, denn mit den Stimmen der CDU, FDP, SPD und zwei fraktionslosen Abgeordneten wurde das neue Polizeigesetz nach der Aussprache und der Rede des Innenministers verabschiedet. Die Grünen stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.
Was Gregor Golland von der CDU als „Meilenstein für die Sicherheitsarchitektur“ und „riesigen Schritt nach vorne“ bezeichnete, ist damit verabschiedet. Der Abgeordnete schob in seiner Rede noch eine Warnung hinterher, die er mit Bezug zum Streit um die Rodung des Hambacher Forsts machte: Man wolle nun „null Toleranz“ zeigen und konsequent gegen jede Form von Kriminalität vorgehen. Denn „weder Extremisten noch Aktivisten sollen uns mehr auf der Nase rumtanzen“, so Golland. Dass es den Konservativen um mehr geht als um Terrorabwehr, hätten sie nicht deutlicher zeigen können.
